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Tarifordnung

Leimatt, Eriswil

Tarifordnung gültig 01. Januar - 30. Juni 2010
Die Tarifordnung des Altersheimes Leimatt, Eriswil, richtet sich nach dem BESA-Einstufungssystems 2003 (Bewohner Einstufungs- und Abrechnungssystem), welches vom Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren vbb und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Katons Bern GEF für die Geltendmachung von Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG zulasten der Krankenkasse als verbindlich erklärt worden ist.

Die Heimkosten setzen sich aus dem Grundtarif, dem Pflegetarif und den Zusatzkosten zusammen.

1. Grundtarif
CHF 110.-/Tag Einbettzimmer
CHF 102.-/Tag Zweibettzimmer
CHF 110.-/Tag Kurzaufenthalt (Ferien)

Im Grundtarif sind folgende Leistungen enthalten:

  • Zimmer, Pflegebett, Nachttisch, Wandschrank, Rufanlage im Zimmer
  • Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden
  • Betreuung und Beratung
  • Gespräche mit Angehörigen und Beratung von Angehörigen
  • Vollpension mit altersgerechter Ernährung, bestehend aus drei Mahlzeiten; Normal- oder Diätkost, inkl. das vom Heim als Bestandteil der Mahlzeit angebotene Getränk
  • Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser
  • Reinigung des Zimmers und des Nassraumes
  • Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche
  • Benutzung und Waschen von Frottierwäsche und Bettwäsche
  • Alltagsgestaltung gemäss Heimangebot (Anlässe und Veranstaltungen)
  • Nutzung der gesamten Heiminfrastruktur inkl. Krankenmobilien
  • Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände
  • Medizinisch indizierte Fusspflege bei DiabetikerInnen


2. Pflegetarif (Pflege- und Betreuungsleistungen)
Die Leistungen für die Pflege- und Betreuungsmassnahmen werden nach dem BESA-Tarifsystem 2003 erfasst. Die Einstufung erfolgt spätestens 3 Wochen nach dem Eintritt und wird im Minimum alle 6 Monate überprüft.

BESA
Stufe

Grundtarif

Pflegetarif

Gesamttarif

Anteil
Krankenkasse

Nettotarif
Heimtarif ohne Anteil der Krankenkasse

Kostenobergrenze Kanton =
EL-Obergrenze

0

110.00

 

110.00

 

110.00

118.75

1

110.00

30.00

140.00

17.35

122.65

150.50

2

110.00

60.00

170.00

34.70

135.30

182.25

3

110.00

90.00

200.00

52.05

147.95

214.00

4

110.00

120.00

230.00

69.40

160.60

245.75

5

110.00

150.00

260.00

76.30

183.70

277.50

6

110.00

180.00

290.00

91.55

198.45

309.25

7

110.00

210.00

320.00

106.80

213.20

341.00

8

110.00

240.00

350.00

122.05

227.95

372.75

Für Heimbewohner im Zweibettzimmer wird der Grundtarif um CHF 8.00/Tag reduziert.

Für Kurzaufenthalter (Ferien) leistet die Krankenkasse 56 Tage/Jahr dieselben Beiträge wie für Daueraufenthalter. Die Leistungen werden ebenfalls nach dem BESA-Tarifsystem erfasst und abgerechnet.

3. Zusatzkosten
Die nachfolgenden Leistungen sind im Heimtarif nicht inbegriffen und werden zusätzlich verrechnet:

  • Radio, TV- und Telefongesprächsgebühren
  • TV-Antennenanschluss CHF 5.00/Monat
  • Telefonapparatemiete CHF 25.00/Monat inkl. Telefonlinie
  • Telefonlinienmiete CHF 10.00/Monat, (eigener Telefonapparat)
  • Ärztlich verordnete Behandlungen, Therapien, und Medikamente
  • Fusspflege durch Podologin (ausgenommen medizinisch indizierte Fusspflege bei DiabetikerInnen)
  • Krankentransporte CHF 0.70/Km
  • Fahrdienst-Autoentschädigung CHF 0.70/Km
  • Ambulanztransporte
  • Personalbegleitung ausser Haus CHF 48.00/Std.
  • Näharbeiten (Nämeli annähen usw.) an Privat- und Leibwäsche sowie deren Unterhalt (Flickarbeiten, Änderungen), Ergänzungen oder Ersatz nach Aufwand
  • Reparatur an persönlichem Eigentum
  • Persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften
  • Coiffeur
  • Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel
  • Übrige persönliche Auslagen
  • Pauschale Todesfall CHF 150.00
  • Pauschale Austritt Einbettzimmer für Reinigung CHF 300.00
  • Pauschale Austritt Zweibettzimmer für Reinigung CHF 150.00


Rechnungsstellung bei Abwesenheiten

Bei Abwesenheiten, Spitalaufenthalt, bei Abwesenheit für Kuraufenthalte sowie bei Ferienabwesenheit, stellen wir wie folgt Rechnung:
Vom 1. bis zum 4. Abwesenheitstag: den Nettotarif
Ab dem 5. Abwesenheitstag: Den Nettotarif abzüglich CHF 15.00 für die beweglichen Kosten (Lebensmittel- und Haushaltskosten)
Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheitstag

Ein- und Austritt, Kündigung, Todesfall
Für den Ein- und Austrittstag wird der volle Heimtarif belastet. Nach dem Tode eines Heimbewohners wird ab Todestag 5 Tage eine Gebühr (Grundtarif abzüglich CHF 15.00) verrechnet. Ist das Zimmer nach Ablauf dieser Frist nicht geräumt, wird die Gebühr bis zur Räumung weiter verrechnet.
Bei einer Kündigung wird nach Ablauf der Kündigungsfrist gemäss Ziffer 9 des Heimvertrages eine Gebühr (Grundtarif abzüglich CHF 15.00) verrechnet, falls das Zimmer noch nicht geräumt ist.
Bei einem Austritt nach einem Kurzaufenthalt wird eine Pauschale von CHF 75.00 für den besonderen Aufwand inkl. Zimmerreinigung verrechnet.
Bei Todesfall wird eine Pauschale von CHF 150.00 für besondere Vorkehrungen verrechnet.
Bei Austritt wird eine Pauschale für Reinigung und Ausbesserungsarbeiten im Einbettzimmer CHF 300.00 und im Zweibettzimmer CHF 150.00 verrechnet.

Finanzierung des Heimaufenthaltes

Die Leistungen der Krankenkasse stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu. Der Nettotarif (Heimtarif ohne Anteil, den die Krankenkasse übernimmt), wird aus dem eigenen Einkommen (AHV, Renten, Vermögensverzehr usw. finanziert.
Es kann auch eine
Hilflosenentschädigung beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Abklärung, ob eine solche ausgerichtet wird, geschieht über die dafür vorgegebenen Kriterien. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Abklärung ab der Stufe 3 lohnt.
Eine solche Entschädigung kann bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde des Bewohners/der Bewohnerin, (da wo die Schriften deponiert sind) beantragt werden.
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen sowie allfällige Hilflosenentschädigung nicht aus um den Nettotarif zu bezahlen, können
Ergänzungsleistungen beantragt werden. Die Ergänzungsleistungen können ebenfalls bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde des Bewohners/der Bewohnerin beantragt werden.

Rechnungsstellung / Zahlung
Die Rechnung für den Heimaufenthalt wird rückwirkend für einen Monat gestellt und ist ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen zu bezahlen.

Weitere und ergänzende Bestimmungen
Wir verweisen auf die Heimordnung und den Heimvertrag.

Inkraftreten
Diese Tarifordnung wurde vom Verwaltungsrat am 19. Oktober 2009 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.


ALTERSHEIM LEIMATT
Der Verwaltungsratspräsident T.Fuhrimann
Der Heimleiter W.Haldimann


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