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Leimatt, Eriswil
Tarifordnung gültig 01. Januar - 30. Juni 2010
Die Tarifordnung des Altersheimes Leimatt, Eriswil, richtet sich nach dem BESA-Einstufungssystems 2003 (Bewohner Einstufungs- und Abrechnungssystem), welches vom Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren vbb und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Katons Bern GEF für die Geltendmachung von Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG zulasten der Krankenkasse als verbindlich erklärt worden ist.
Die Heimkosten setzen sich aus dem Grundtarif, dem Pflegetarif und den Zusatzkosten zusammen.
1. Grundtarif
CHF 110.-/Tag Einbettzimmer
CHF 102.-/Tag Zweibettzimmer
CHF 110.-/Tag Kurzaufenthalt (Ferien)
Im Grundtarif sind folgende Leistungen enthalten:
2. Pflegetarif (Pflege- und Betreuungsleistungen)
Die Leistungen für die Pflege- und Betreuungsmassnahmen werden nach dem BESA-Tarifsystem 2003 erfasst. Die Einstufung erfolgt spätestens 3 Wochen nach dem Eintritt und wird im Minimum alle 6 Monate überprüft.
BESA |
Grundtarif |
Pflegetarif |
Gesamttarif |
Anteil |
Nettotarif |
Kostenobergrenze Kanton = |
0 |
110.00 |
110.00 |
110.00 |
118.75 |
||
1 |
110.00 |
30.00 |
140.00 |
17.35 |
122.65 |
150.50 |
2 |
110.00 |
60.00 |
170.00 |
34.70 |
135.30 |
182.25 |
3 |
110.00 |
90.00 |
200.00 |
52.05 |
147.95 |
214.00 |
4 |
110.00 |
120.00 |
230.00 |
69.40 |
160.60 |
245.75 |
5 |
110.00 |
150.00 |
260.00 |
76.30 |
183.70 |
277.50 |
6 |
110.00 |
180.00 |
290.00 |
91.55 |
198.45 |
309.25 |
7 |
110.00 |
210.00 |
320.00 |
106.80 |
213.20 |
341.00 |
8 |
110.00 |
240.00 |
350.00 |
122.05 |
227.95 |
372.75 |
Für Heimbewohner im Zweibettzimmer wird der Grundtarif um CHF 8.00/Tag reduziert.
Für Kurzaufenthalter (Ferien) leistet die Krankenkasse 56 Tage/Jahr dieselben Beiträge wie für Daueraufenthalter. Die Leistungen werden ebenfalls nach dem BESA-Tarifsystem erfasst und abgerechnet.
3. Zusatzkosten
Die nachfolgenden Leistungen sind im Heimtarif nicht inbegriffen und werden zusätzlich verrechnet:
Rechnungsstellung bei Abwesenheiten
Bei Abwesenheiten, Spitalaufenthalt, bei Abwesenheit für Kuraufenthalte sowie bei Ferienabwesenheit, stellen wir wie folgt Rechnung:
Vom 1. bis zum 4. Abwesenheitstag: den Nettotarif
Ab dem 5. Abwesenheitstag: Den Nettotarif abzüglich CHF 15.00 für die beweglichen Kosten (Lebensmittel- und Haushaltskosten)
Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheitstag
Ein- und Austritt, Kündigung, Todesfall
Für den Ein- und Austrittstag wird der volle Heimtarif belastet. Nach dem Tode eines Heimbewohners wird ab Todestag 5 Tage eine Gebühr (Grundtarif abzüglich CHF 15.00) verrechnet. Ist das Zimmer nach Ablauf dieser Frist nicht geräumt, wird die Gebühr bis zur Räumung weiter verrechnet.
Bei einer Kündigung wird nach Ablauf der Kündigungsfrist gemäss Ziffer 9 des Heimvertrages eine Gebühr (Grundtarif abzüglich CHF 15.00) verrechnet, falls das Zimmer noch nicht geräumt ist.
Bei einem Austritt nach einem Kurzaufenthalt wird eine Pauschale von CHF 75.00 für den besonderen Aufwand inkl. Zimmerreinigung verrechnet.
Bei Todesfall wird eine Pauschale von CHF 150.00 für besondere Vorkehrungen verrechnet.
Bei Austritt wird eine Pauschale für Reinigung und Ausbesserungsarbeiten im Einbettzimmer CHF 300.00 und im Zweibettzimmer CHF 150.00 verrechnet.
Finanzierung des Heimaufenthaltes
Die Leistungen der Krankenkasse stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu. Der Nettotarif (Heimtarif ohne Anteil, den die Krankenkasse übernimmt), wird aus dem eigenen Einkommen (AHV, Renten, Vermögensverzehr usw. finanziert.
Es kann auch eine Hilflosenentschädigung beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Abklärung, ob eine solche ausgerichtet wird, geschieht über die dafür vorgegebenen Kriterien. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Abklärung ab der Stufe 3 lohnt.
Eine solche Entschädigung kann bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde des Bewohners/der Bewohnerin, (da wo die Schriften deponiert sind) beantragt werden.
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen sowie allfällige Hilflosenentschädigung nicht aus um den Nettotarif zu bezahlen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Die Ergänzungsleistungen können ebenfalls bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde des Bewohners/der Bewohnerin beantragt werden.
Rechnungsstellung / Zahlung
Die Rechnung für den Heimaufenthalt wird rückwirkend für einen Monat gestellt und ist ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen zu bezahlen.
Weitere und ergänzende Bestimmungen
Wir verweisen auf die Heimordnung und den Heimvertrag.
Inkraftreten
Diese Tarifordnung wurde vom Verwaltungsrat am 19. Oktober 2009 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
ALTERSHEIM LEIMATT
Der Verwaltungsratspräsident T.Fuhrimann
Der Heimleiter W.Haldimann