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Leimatt, Eriswil
Tarifordnung gültig ab 01. Januar 2011
Die Tarifordnung des Altersheimes Leimatt, Eriswil, richtet sich nach dem BESA-Einstufungssystems (Bewohner Einstufungs- und Abrechnungssystem), welches vom Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren VBB und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern GEF für die Geltendmachung von Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG zulasten der Krankenkasse als verbindlich erklärt worden ist.
Die Heimkosten setzen sich aus dem Grundtarif (Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur), dem Pflegetarif, dem MiGel und den individuellen Zusatzkosten zusammen.
1. Grundtarif
Einbettzimmer Pflegestufe 0 - 5 |
Fr. 150.55/Tag |
Einbettzimmer Pflegestufe 6 - 12 |
Fr. 156.55/Tag |
Zweibettzimmer Pflegestufe 0 - 5 |
Fr. 140.55/Tag |
Zweibettzimmer Pflegestufe 6 - 12 |
Fr. 146.55/Tag |
Kurzaufenthalt (Ferien, Probewohnen usw.) |
wie Daueraufenthalt |
Im Grundtarif sind folgende Leistungen enthalten:
2. Pflegezuschlag (Pflegeleistungen)
Die Leistungen für die Pflegemassnahmen werden nach dem BESA-Tarifsystem 2003 erfasst. Die Pflegebedarfssstufen werden nach BESA-Systematik halbjährlich überprüft und festgelegt. Bei schnell fortschreitenden Veränderungen sowie Veränderungen nach Ereignissen wird die Einstufung situativ oder per dato vorgenommen. Ein vorübergehender, zusätzlicher Pflegeaufwand bis zu zwei Wochen, zieht in der Regel keine Neueinstufungn nach sich. Die Einstufungsunterlagen werden vom zuständigen Arzt als Bestätigung mit der Unterschrift versehen.
Der/die Heimbewohner/in oder die Kontaktperson wird mit dem Zustellen des neuen Tarifausweises über die Stufenänderung orientiert. Über die Änderung führen wir keine Korrespondenz. Auf Verlangen begründen wir aber die Neueinreihung gerne und die Einstufungsdokumente können jederzeit eingesehen werden.
Für Kurzaufenthalte (Ferien, Probewohnen) leistet die Krankenkasse 56 Tage/Jahr dieselben Beiträge wie für Daueraufenthalter. Die Leistungen werden ebenfalls nach dem BESA-Tarifsystem erfasst und abgerechnet.
3. Zusatzkosten
Die nachfolgenden Leistungen sind im Heimtarif nicht inbegriffen und werden zusätzlich verrechnet:
Rechnungsstellung bei Abwesenheiten
Bei Abwesenheiten infolge Spitalaufenthalt, Ferien usw. stellen wir den Grundtarif abzüglich Fr. 15.00/Tag für die beweglichen Kosten (Lebensmittel- und Haushaltungskosten) in Rechnung. Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheitstag.
Ein- und Austritt, Kündigung, Todesfall
Für den Ein- und Austrittstag wird der volle Heimtarif belastet. Nach dem Tode eines Heimbewohners wird ab Todestag fünf Tage eine Gebühr in der Höhe des Grundtarifes abzüglich Fr. 15.-/Tag verrechnet. Ist das Zimmer nach Ablauf dieser Frist nicht geräumt, wird die Gebühr bis zur Räumung weiter verrechnet.
Bei einer Kündigung wird nach Ablauf der Kündigungsfrist gemäss Ziffer 9 des Heimvertrages eine Gebühr in der Höhe des Grundtarifes abzüglich Fr. 15.00/Tag verrechnet, falls das Zimmer noch nicht geräumt ist.
Bei einem Austritt nach einem Kurzaufenthalt wird eine Pauschale von Fr. 75.00 für den besonderen Aufwand inkl. Zimmerreinigung verrechnet.
Bei Todesfall wird eine Pauschale von Fr. 150.00 für besondere Vorkehrungen verrechnet.
Bei Austritt wird eine Pauschale für Reinigung und Ausbesserungsarbeiten im Einbettzimmer Fr. 300.00 und im Zweibettzimmer Fr. 150.00 verrechnet.
Finanzierung des Heimaufenthaltes
Die Leistungen der Krankenkasse und des Kantons stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu. Der Tarif des Bewohners (Selbstkosten) wird aus dem eigenen Einkommen (AHV, Renten, andere Einkünfte, Vermögen) finanziert.
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus um den Nettotarif zu bezahlen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Die Ergänzungsleistungen können bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde des Bewohners/der Bewohnerin beantragt werden.
Ist eine mittlere bis schwere Pflegebedürftigkeit vorhanden, kann zudem eine Hilflosenentschädigung beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Eine solche Entschädigung kann ebenfalls bei der AHV-Zweigstelle beantragt werden.
Rechnungsstellung / Zahlung
Die Rechnung für den Heimaufenthalt wird rückwirkend für einen Monat gestellt und ist ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen zu bezahlen.
Weitere und ergänzende Bestimmungen
Wir verweisen auf die Heimordnung und den Heimvertrag.
Inkraftreten
Diese Tarifordnung wurde vom Verwaltungsrat am 13. Dezember 2010 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
ALTERSHEIM LEIMATT
Der Verwaltungsratspräsident
T.Fuhrimann
Der Heimleiter
W.Haldimann