ALTERSZENTREN.COM


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


Tarifordnung

Leimatt, Eriswil

Tarifordnung gültig ab 01. Januar 2011
Die Tarifordnung des Altersheimes Leimatt, Eriswil, richtet sich nach dem BESA-Einstufungssystems (Bewohner Einstufungs- und Abrechnungssystem), welches vom Verband Berner Pflege- und Betreuungszentren VBB und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern GEF für die Geltendmachung von Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG zulasten der Krankenkasse als verbindlich erklärt worden ist.

Die Heimkosten setzen sich aus dem Grundtarif (Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur), dem Pflegetarif, dem MiGel und den individuellen Zusatzkosten zusammen.

1. Grundtarif

Einbettzimmer Pflegestufe 0 - 5

Fr. 150.55/Tag

Einbettzimmer Pflegestufe 6 - 12

Fr. 156.55/Tag

Zweibettzimmer Pflegestufe 0 - 5

Fr. 140.55/Tag

Zweibettzimmer Pflegestufe 6 - 12

Fr. 146.55/Tag

Kurzaufenthalt (Ferien, Probewohnen usw.)

wie Daueraufenthalt


Im Grundtarif sind folgende Leistungen enthalten:

  • Zimmer, Pflegebett, Nachttisch, Wandschrank, Zimmerrufanlage
  • Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden
  • Betreuung und Beratung
  • Gespräche mit Angehörigen und Beratung von Angehörigen
  • Vollpension mit altersgerechter Ernährung, bestehend aus drei Mahlzeiten; Normal- oder Diätkost, inkl. das vom Heim als Bestandteil der Mahlzeit angebotene Getränk
  • Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser und Entsorgung
  • Reinigung des Zimmers und des Nassraumes
  • Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche
  • Benutzung und Waschen von Frottierwäsche und Bettwäsche
  • Alltagsgestaltung gemäss Heimangebot (Anlässe und Veranstaltungen)
  • Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
  • Bereitstellung von einfachen Hilfsmitteln wie Standardrollstühle, Gehhilfen
  • Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste Mittel- und Gegenstände MiGel
  • Medizinisch indizierte Fusspflege bei DiabetikerInnen


2. Pflegezuschlag (Pflegeleistungen)

Die Leistungen für die Pflegemassnahmen werden nach dem BESA-Tarifsystem 2003 erfasst. Die Pflegebedarfssstufen werden nach BESA-Systematik halbjährlich überprüft und festgelegt. Bei schnell fortschreitenden Veränderungen sowie Veränderungen nach Ereignissen wird die Einstufung situativ oder per dato vorgenommen. Ein vorübergehender, zusätzlicher Pflegeaufwand bis zu zwei Wochen, zieht in der Regel keine Neueinstufungn nach sich. Die Einstufungsunterlagen werden vom zuständigen Arzt als Bestätigung mit der Unterschrift versehen.
Der/die Heimbewohner/in oder die Kontaktperson wird mit dem Zustellen des neuen Tarifausweises über die Stufenänderung orientiert. Über die Änderung führen wir keine Korrespondenz. Auf Verlangen begründen wir aber die Neueinreihung gerne und die Einstufungsdokumente können jederzeit eingesehen werden.
Für Kurzaufenthalte (Ferien, Probewohnen) leistet die Krankenkasse 56 Tage/Jahr dieselben Beiträge wie für Daueraufenthalter. Die Leistungen werden ebenfalls nach dem BESA-Tarifsystem erfasst und abgerechnet.

3. Zusatzkosten
Die nachfolgenden Leistungen sind im Heimtarif nicht inbegriffen und werden zusätzlich verrechnet:

  • Radio, TV- und Telefongesprächsgebühren
  • TV-Antennenanschluss CHF 5.00/Monat
  • Telefonapparatemiete CHF 25.00/Monat inkl. Telefonlinie
  • Telefonlinienmiete CHF 10.00/Monat, (eigener Telefonapparat)
  • Ärztliche und medizinische Leistungen
  • Ärztlich verordnete Behandlungen, Therapien, und Medikamente
  • Benützung von speziellen, individuellen Hilfsmitteln und Geräten
  • Fusspflege durch Podologin (ausgenommen wenn medizinisch indiziert)
  • Krankentransporte CHF 0.70/Km
  • Fahrdienst-Autoentschädigung CHF 0.70/Km
  • Ambulanztransporte
  • Personalbegleitung ausser Haus CHF 60.00/Std.
  • Näharbeiten (Wäschenämeli usw.) an Privat- und Leibwäsche sowie deren Unterhalt (Flickarbeiten, Änderungen), Ergänzungen oder Ersatz nach Aufwand
  • Reparatur an persönlichem Eigentum
  • Persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften
  • Coiffeur
  • Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel
  • Übrige persönliche Auslagen
  • Pauschale Todesfall CHF 150.00
  • Pauschale Austritt Einbettzimmer für Reinigung CHF 300.00
  • Pauschale Austritt Zweibettzimmer für Reinigung CHF 150.00


Rechnungsstellung bei Abwesenheiten

Bei Abwesenheiten infolge Spitalaufenthalt, Ferien usw. stellen wir den Grundtarif abzüglich Fr. 15.00/Tag für die beweglichen Kosten (Lebensmittel- und Haushaltungskosten) in Rechnung. Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheitstag.

Ein- und Austritt, Kündigung, Todesfall
Für den Ein- und Austrittstag wird der volle Heimtarif belastet. Nach dem Tode eines Heimbewohners wird ab Todestag fünf Tage eine Gebühr in der Höhe des Grundtarifes abzüglich Fr. 15.-/Tag verrechnet. Ist das Zimmer nach Ablauf dieser Frist nicht geräumt, wird die Gebühr bis zur Räumung weiter verrechnet.
Bei einer Kündigung wird nach Ablauf der Kündigungsfrist gemäss Ziffer 9 des Heimvertrages eine Gebühr in der Höhe des Grundtarifes abzüglich Fr. 15.00/Tag verrechnet, falls das Zimmer noch nicht geräumt ist.
Bei einem Austritt nach einem Kurzaufenthalt wird eine Pauschale von Fr. 75.00 für den besonderen Aufwand inkl. Zimmerreinigung verrechnet.
Bei Todesfall wird eine Pauschale von Fr. 150.00 für besondere Vorkehrungen verrechnet.
Bei Austritt wird eine Pauschale für Reinigung und Ausbesserungsarbeiten im Einbettzimmer Fr. 300.00 und im Zweibettzimmer Fr. 150.00 verrechnet.

Finanzierung des Heimaufenthaltes

Die Leistungen der Krankenkasse und des Kantons stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zu. Der Tarif des Bewohners (Selbstkosten) wird aus dem eigenen Einkommen (AHV, Renten, andere Einkünfte, Vermögen) finanziert.
Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus um den Nettotarif zu bezahlen, können
Ergänzungsleistungen beantragt werden. Die Ergänzungsleistungen können bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde des Bewohners/der Bewohnerin beantragt werden.
Ist eine mittlere bis schwere Pflegebedürftigkeit vorhanden, kann zudem eine
Hilflosenentschädigung beantragt werden, dies unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Eine solche Entschädigung kann ebenfalls bei der AHV-Zweigstelle beantragt werden.

Rechnungsstellung / Zahlung
Die Rechnung für den Heimaufenthalt wird rückwirkend für einen Monat gestellt und ist ab Rechnungsdatum
innert 30 Tagen zu bezahlen.

Weitere und ergänzende Bestimmungen
Wir verweisen auf die Heimordnung und den Heimvertrag.

Inkraftreten
Diese Tarifordnung wurde vom Verwaltungsrat am 13. Dezember 2010 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.


ALTERSHEIM LEIMATT

Der Verwaltungsratspräsident
T.Fuhrimann

Der Heimleiter
W.Haldimann


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü