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Tarife und Heimtaxen

Jurablick, Niederbipp

Die nachfolgende Taxordnung und die Geschäftsbedingungen können Sie hier und hier als PDF Datei öffnen, ausdrucken oder herunterladen

Taxordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. Januar 2012

Die Bundesversammlung hat im Juni 2008 die neuen Regelungen zur Finanzierung der Pflege verabschiedet. Der Bundesrat hat im Dezember 2009 beschlossen, die neuen Regelungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.

Neu ist, dass die Pflegeleistungen von den Krankenkassen, den Kantonen und den Versicherten (Heimbewohner/innen) bezahlt werden. Wobei Sie als Heimbewohner/in höchsten Fr. 21.60 pro Tag an die Pflegeleistungen bezahlen müssen. Die restlichen Kosten für die Pflegeleistungen der Heime übernehmen die Krankenkassen und der Kanton Bern.

Die Bewohnerin/der Bewohner wird gemäss den Vorgaben von BESA in eine der 13 Pflegebedarfsstufen eingestuft. Es gilt die ärztlich verordnete Pflegebedarfsstufe. Die Bewohnerin/der Bewohner bzw. die gesetzliche Vertretung verpflichtet sich, den Heimtarif der jeweils gültigen Pflegebedarfsstufe gemäss der
beiliegenden Preisliste zu bezahlen. Damit sind alle Leistungen abgegolten, die in der untenstehenden Übersicht für die, in den Heimtarifen enthaltenen Leistungen, aufgeführt sind.

Können Sie den neuen Heimtarif nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bezahlen, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Wenn Sie bereits Ergänzungsleistungen erhalten, werden diese beim Übergang zum neuen System automatisch angepasst.

IM HEIMTARIF ENTHALTENE LEISTUNGEN:
1. Zimmer, Pflegebett, Nachttisch, Notrufanlage im Zimmer
2. Reinigung des Zimmers und der Nassräume
3. Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
4. Grund- und Behandlungspflege während 24 Stunden pro Tag
5. Betreuung und Beratung
6. Benutzung/zur Verfügung stellen von einfachen Standardrollstühlen und Gehhilfen
7. Alltagsgestaltung gemäss Heimangebot, z.B: Ausflüge, Konzerte, Filmvorführungen, saisonale Festlichkeiten, Turnen, Vitaltraining, Kochgruppen, Gedächtnistraining, Werk- und Bastelgruppen, Schwimmen, Spielgruppen, Spaziergänge, Dekorationen
8. Gespräche mit Angehörigen / Beratung von Angehörigen
9. Vollpension, Frühstücksbuffet, Salatbuffet mittags, Auswahlmenu am Abend, inkl. Zwischenverpflegung, Mineralwaser nature, Kaffee und Tee zu den Mahlzeiten, auf Wunsch tägl. Teekrug für ins Zimmer
10. Krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer
11. Heizung, Strom und Wasser, allgemeine Entsorgungskosten
12. Frottierwäsche und Bettwäsche (Benutzung und Waschen)
13. Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche
14. Medizinisch indizierte Fusspflege bei Diabetiker / innen
15. Verbrauchs- und Pflegematerial gemäss Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL)

IM HEIMTARIF NICHT INBEGRIFFENE LEISTUNGEN

Die nachfolgenden Leistungen des Heimes oder Dritter sind im Heimtarif nicht inbegriffen. Derartige Leistungen können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich insbesondere um folgende Leistungen:

1. Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt
2. Zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen
3. Coiffeur
4. Fusspflege/Pediküre bei BewohnerInnen, die nicht DiabetikerInnen sind
5. Fahrdienst mit Begleitung, im Ort Fr. 1.--/km, aber minimum Fr. 10.—pro Transport, auswärts Fr. 50.--/Std
6. Externe Veranstaltungen der besonderen Art (Erfüllung individueller Wünsche)
7. TV, Radio, Telefon und Internet (Anschluss, Abonnement, Gebühren)
8. Von den BewohnerInnen persönlich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften
9. Reparaturen von persönlichem Eigentum, kleine Flickarbeiten an Kleidern und Wäsche, Fr. 24.—/Std
10. Chemische Reinigung
11. Kleider-, Wäsche- und Schuhanschaffungen
12. Persönliche Gebühren und Steuern
13. Kosten für Mahlzeiten und Uebernachtungen von Gästen der BewohnerInnen
14. Nicht krankheitsbedingte Verpflegung im Zimmer
15. Individuell bestellte Getränke und Esswaren
16. Persönliche Körperpflegeprodukte und Toilettenartikel
17. Übrige persönliche Auslagen
18. Kosten für das Räumen des Zimmers bei Austritt / im Todesfall
19. Schlussreinigung bei Austritt / im Todesfall

OFFENER MITTAGSTISCH IM ALTERSZENTRUM JURABLICK
Montag bis Samstag Fr. 12.—, inkl. Salatbuffet, Mineralwasser, ev. Dessert und Kaffee
Sonntag Fr. 15.—, inkl. Salatbuffet, Mineralwasser, Wein, Dessert und Kaffee

EXTERNER MAHLZEITENDIENST INKL. LIEFERUNG VOM ALTERSZENTRUM JURABLICK
Montag bis Sonntag Fr. 13.-, inkl. Lieferung

RESERVATION, ABWESENHEIT

Nach Vereinbarung mit der Heimleitung wird für die Zeit zwischen der Zusage zum Heimeintritt bis zum effektiven Eintritt, das betreffende Zimmer reserviert. Die Kosten für die Reservation belaufen sich auf Fr. 80.-- / Tag.

Bei Abwesenheit infolge Spitalaufenthalt, für Kuraufenthalte sowie bei Ferienabwesenheiten verrechnen wir je nach Pflegestufe zwischen Fr. 110.-- und Fr. 160.-- (Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung) pro Tag.

EIN- UND AUSTRITT, KÜNDIGUNG

Für den Ein- und Austrittstag wird der volle Tarif belastet. Wünscht ein Heimbewohner aus dem Heim auszutreten, so hat er dies in der Regel mindestens zwei Wochen vorher der Heimleitung mitzuteilen.

ZIMMERWECHSEL

Bei hoher Pflegebedürftigkeit kann mit dem Einverständnis des Bewohners und/oder dessen Angehörigen, eine Verlegung vom Altersheim in die Pflegeabteilung vorgenommen werden.

TODESFALL

Für Vorkehrungen im Todesfall wird eine Pauschale von Fr. 500.—verrechnet. Darin enthalten sind auch die Kosten für eine allfällige Zimmerrenovation und Reparaturen.
Für die Räumung des Zimmers nach dem Todestag wird eine Frist von 10 Tagen gewährt. Während dieser Zeit werden Fr. 80.—/Tag weiter verrechnet, unabhängig davon ob das Zimmer vor Ablauf der 10-tägigen Frist geräumt wird.

RECHNUNGSSTELLUNG / ZAHLUNG

Die Rechnungen werden rückwirkend für einen Monat gestellt und sind ab Fakturadatum innert 15 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen wird in der Regel ein Verzugszins von 5%, inkl. Inkassospesen, verrechnet.

UNABHÄNGIGE BESCHWERDESTELLE

Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen, Herrengasse 22, 3011 Bern
Tel.Nr. 031 320 30 69.

EDITION VON SENSIBLEN DATEN

Aufgrund der neuen Bundesgerichtspraxis muss zur Kenntnis genommen werden, dass im Falle einer Ueberprüfung der Rechnungsstellung an den Versicherer, sowie bei der Kontrolle oder Nichteinverständnis bezüglich der Einteilung der Pflegestufen das Heim gemäss KVG verpflichtet ist, sämtliche – auch sensible Personendaten des Bewohners – dem Versicherer herauszugeben.

INKRAFTTRETEN

Die Tarife wurden an der Delegiertenversammlung vom 24.11.2011 genehmigt. Diese Taxordnung wurde an der Vorstandssitzung vom 13. Dezember 2011 genehmigt und tritt ab 01. Januar 2012 in Kraft.

Alterszentrum Jurablick

Der Präsident Vorstand Alterszentrum Jurablick

Daniel Gnägi

Der Heimleiter
Beat Hirschi


Tarife 2012

Preisliste 2012 Alterszentrum Jurablick (Teilpauschale)

Pflege
Stufe

Infrastruktur
pro Tag/KundIn

Hotellerie
Betreuung
pro Tag/KundIn

Max.Anteil
an Pflegekosten
pro Tag/KundIn

Tagespreis
total pro KundIn

Anteil Krankenkasse
an Pflegekosten
pro Tag an AZJ

Max. Anteil
Kanton
an Pflegekosten
pro Tag an AZJ

Pauschale
MiGel pro Tag
(KK an AZJ)

BESA 0

30.00

80.00

0.00

109.70

0.00

0.00

0.30

BESA 1

30.00

90.00

0.60

120.60

9.45

0.00

0.35

BESA 2

30.00

100.00

11.50

141.50

18.90

0.00

0.70

BESA 3

30.00

115.00

21.60

166.60

28.35

2.80

1.05

BESA 4

30.00

120.00

21.60

171.60

37.80

14.45

1.40

BESA 5

30.00

125.00

21.60

176.60

47.25

26.10

1.75

BESA 6

30.00

130.00

21.60

181.60

56.70

37.75

2.10

BESA 7

30.00

130.00

21.60

181.60

66.15

49.40

2.45

BESA 8

30.00

130.00

21.60

181.60

75.60

61.05

2.80

BESA 9

30.00

130.00

21.60

181.60

85.05

72.70

3.15

BESA 10

30.00

130.00

21.60

181.60

94.50

84.35

3.50

BESA 11

30.00

130.00

21.60

181.60

103.95

96.00

3.85

BESA 12

30.00

130.00

21.60

181.60

113.40

107.65

4.20


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