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Tarife und Heimtaxen

Jurablick, Niederbipp

Die nachfolgende Taxordnung und die Geschäftsbedingungen können Sie hier als PDF Datei öffnen, ausdrucken oder herunterladen

Taxordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. Januar 2010

Die Taxordnung des Alterszentrum Jurablick Niederbipp richtet sich nach dem BESA-Tarifsystem, welches vom Verband Bernischer Alterseinrichtungen VBB für die Geltendmachung von Leistungen nach KVG zu Lasten der Krankenkassen als verbindlich erklärt worden ist.

Die Heimkosten setzen sich aus dem Grundtarif, dem Pflege- und Betreuungszuschlag und den allfälligen Zusatzkosten zusammen.



1. Pensions- und Pflegekosten

2010 Altersheim

BESA Stufe

Grundtarif

Pflege- undBetreuungszuschlag

Gesamttaxe

Abzug
Krankenkasse

Grundtaxe
(Selbstkosten Bewohner)

0

110.00

 

110.00

 

110.00

1

110.00

30.00

140.00

17.35

122.65

2

110.00

60.00

170.00

34.70

135.30

3

110.00

90.00

200.00

52.05

147.95

4

110.00

120.00

230.00

69.40

160.60

5

110.00

150.00

260.00

76.30

183.70

6

110.00

180.00

290.00

91.55

198.45

2010 Pflegewohnungen

BESA Stufe

Grundtarif

Pflege- undBetreuungszuschlag

Gesamttaxe

Abzug
Krankenkasse

Grundtaxe
(Selbstkosten Bewohner)

1

115.00

30.00

145.00

17.35

127.65

2

115.00

60.00

175.00

34.70

140.30

3

115.00

90.00

205.00

52.05

152.95

4

115.00

120.00

235.00

69.40

165.60

5

115.00

150.00

265.00

76.30

188.70

6

115.00

180.00

295.00

91.55

203.45

BESA-Stufen 7-10 werden bei schwerster Pflegebedürftigkeit verrechnet

Berechnend auf die Selbstkosten besteht noch die Möglichkeit Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung zu beantragen. Über die entsprechenden Bedingungen dazu gibt die Heimleitung gerne Auskunft. Die Wartezeit für den Bezug von Hilflosenentschädigung beträgt, ab der entsprechenden Einstufung an, 1 Jahr.

2. Zusatzkosten

Die nachfolgenden Leistungen sind in den
Pensions- und Pflegetaxen nicht inbegriffen und werden separat verrechnet:

  • Radio- und TV-Anschluss für alle BewohnerInnen
  • Ärztliche und medizinische Leistungen
  • Ärztlich verordnete Behandlungen, Therapien
  • Ambulante Behandlungen im Spital
  • Laboruntersuchungen und Medikamentenbezüge
  • Krankentransporte im Ort (Fr. 1.-/km aber Minimum Fr. 10.- pro Transport)
  • Personalbegleitungen inkl. Transportkosten auswärts Fr. 50.-/Std.
  • Näharbeiten (Nämeli etc.) an Privat- und Leibwäsche sowie deren Unterhalt(Flickarbeiten, Änderunge) Fr. 25.-/Std., Ergänzungen oder Ersatz
  • Chemische Reinigung von Privatkleidern
  • Telefongebühren, Portogebühren
  • Kosten für Installation/Reparaturen eigener Apparte
  • Coiffeur, Manicure, Fusspflege (für Nicht-Diabetiker)
  • Extraleistungen
  • Vorkehrungen im Todesfall
  • Selbstverschuldeter Sachschaden


3. Offener Mittagstisch im Altersheim

  • Fr. 12.- generell Montag bis Samstag
  • Fr. 15.- am Sonntag für BesucherInnen des offenen Mittagstisches, Mahlzeitendienst


4. Reservation, Abwesenheit
Nach Vereinbarung mit der Heimleitung wird für die Zeit zwischen der Zusage zum Heimeintritt bis zum effektiven Eintritt das betreffende Zimmer reserviert. Die Kosten für die Reservation belaufen sich auf Fr. 80.-/Tag.
Bei privater Abwesenheit, wie z.B. Ferienaufenthalt von mehr als 3 aufeinanderfolgenden Tagen, wird die Heimtaxe um Fr. 15.-/Tag reduziert verrechnet. Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheit.
Bei Spitalaufenthalt wird in den ersten 4 Tagen die Grundtaxe gemäss Tarifausweis verrechnet. Ab dem 5. bis 28. Kalendertag reduziert sich die Taxe um den Kostenabzug von Fr. 15.-/Tag. Ab dem 29. Kalendertag wird erneut die Grundtaxe gemäss Tarifausweis verrechnet.

5. Ein- uns Austritt, Kündigung
Für den Ein- und Austrittstag wird die volle Pensions- und Pflegetaxe belastet. Wünscht ein Heimbewohner aus dem Heim auszutreten, so hat er dies in der Regel mindestens zwei Wochen vorher der Heimleitung mitzuteilen.

6. Todesfall
Für Vorkehrungen im Todesfall wird eine Pauschale von Fr. 500.- verrechnet. Darin enthalten sind auch die Kosten für eine allfällige Zimmerrenovation und Reparaturen.
Für die Räumung des Zimmers nach dem Todestag wird eine Frist von 10 Tagen gewährt. Während dieser Zeit werden Fr. 80.-/Tag weiter verrechnet, unabhängig davon ob das Zimmer vor Ablauf der 10-tägigen Frist geräumt wird.

7. Rechnungsstellung
Die Rechnungen werden rückwirkend für einen Monat gestellt und sind ab Fakturadatum innert 15 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf einer Frist von 60 Tagen wird in der Regel ein Verzugszins von 5%, inkl. Inkassospesen, verrechnet.

8. Unabhängige Beschwerdestelle
Bernische Ombudsstelle für Alters- und Heimfragen, Postfach 580, 3000 Bern 7, Tel.Nr. 031 - 320 30 69

9. Edition von sensiblen Daten
Aufgrund der neuen Bundesgerichtspraxis muss zur Kenntnis genommen werden, dass im Falle einer Überprüfung der Rechnungsstellung an den Versicherer, sowie bei der Kontrolle oder Nichteinverständnis bezüglich der Einteilung der Pflegestufen das Heim gemäss KVG verpflichtet ist, sämtliche - auch sensible Personendaten des Bewohners - dem Versicherer herauszugeben.

10. Inkrafttreten
Die Tarife wurden an der Delegiertenversammlung vom 26.11.2009 genehmigt.
Diese Taxordnung tritt ab 1. Januar 2010 in Kraft.


Alterszentrum Jurablick

Der Präsident
Vorstand Alterszentrum Jurablick
Daniel Gnägi

Der Heimleiter
Beat Hirschi


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