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Finanzierung/Tarife

Scheidegg, H'buchsee

Alle Betagten, die einen Heimplatz benötigen, können dank des neuen Finanzierungssystems diesen ohne Ausnahme bezahlen

Finanzierung

Der Heimaufenthalt wird finanziert durch:

> Das Einkommen und Vermögen
> Den Betrag der Krankenkasse an den Heimaufenthalt
> Eine Hilflosenentschädigung (falls die Kriterien dazu erfüllt sind)
Reichen diese Mittel nicht aus, haben Bewohnerinnen und Bewohner Anspruch auf eine individuelle und ausreichende Ergänzungsleistung.
Sie können dieser Regelung entnehmen, dass für sämtliche Interessierten, auch wenn kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen vorhanden ist, ein Aufenthalt möglich ist

Ergänzungsleistung & Hilflosenentschädigung

Für den Anspruch und die Höhe einer Ergänzungsleistung und einer Hilflosenentschädigung ist die Gemeinde-Ausgleichskasse Ihres Wohnortes zuständig. Sie können sich dort erkundigen

Tarifordnung

Als Grundlage für dieses Tarifblatt gilt die Tarifordnung des Alterszentrums Scheidegg Herzogenbuchsee

Mit dem Pensionsvertrag wird die detaillierte Tarifordnung vereinbart. Beide Dokumente können beim Heim-Sekretariat verlangt werden

Rechnungsstellung

Die Heimrechnung weist jeden Monat einen anderen Betrag aus, weil in Tagen abgerechnet wird. Sie können deshalb der Bank keinen Dauerauftrag erteilen. Wir empfehlen die kostengünstigste Verrechnungsart, das Lastschriftverfahren (Bank) oder Debit Direkt (Post). Wir werden Sie vor dem Heimeintritt entsprechend beraten

Tarifblatt
gültig ab 01.01.2010

Als Grundlage für dieses Tarifblatt gilt die Tarifordnung des Alterszentrums Scheidegg Herzogenbuchsee.

Heimtarife

1. Pensionstaxe



Die Pensionstaxe beträgt Fr. 105.00 pro Tag

2. Pflegezuschläge, KK-Beiträge, Nettotarife

Diese werden der jeweiligen Pflegebedürftigkeit gemäss der Zielvereibarung und dem Tarifausweis entsprechend in Rechnung gestellt.

BESA
Stufe

Pensions
taxe

Pflege- und Betreuungs
zuschlag

Gesamttarif

KK-Leistungen

Nettotarif

0

105.00

13.75

118.75

 

118.75

1

105.00

45.50

150.50

17.35

133.15

2

105.00

77.25

182.25

34.70

147.55

3

105.00

109.00

214.00

52.05

161.95

4

105.00

140.75

245.75

69.40

176.35

5

105.00

172.50

277.50

76.30

201.20

6

105.00

204.25

309.25

91.55

217.70

7

105.00

236.00

341.00

106.80

234.20

8

105.00

267.75

372.75

122.05

250.70

9

105.00

299.50

404.50

137.30

267.20

10

105.00

331.25

436.25

152.55

283.70

3. Gesamttarif

Die Tagestaxe (Pensionstaxe und Pflegezuschlag) wird in einem Betrag in Rechnung gestellt.

4. Kurzaufenthalte im Ferienzimmer

Für gesamthaft 8 Wochen im Jahr sind Kurzaufenthalte im Ferienzimmer möglich. Die Tagestaxe berechnet sich aufgrund der Kurzeinstufung nach BESA.

5. Abrechnungsmodalitäten bei Abwesenheiten

5.1 Ferien und Spitalaufenthalt

Vom 1. bis zum 4. Abwesenheitstag wird der Nettotarif gemäss Tarifausweis (keine Krankenkassenleistung) verlangt. Ab dem 5. Abwesenheitstag wird der Nettotarif gemäss Tarifausweis, abzüglich Fr. 15.00 pro Tag für die beweglichen Kosten (Lebenmittel und Haushaltkosten) berechnet. Ein- und Austrittstage werden als volle Aufenthaltstage gerechnet.

5.3 Austritt resp. Todesfall

Nach dem Austritttag bzw. nach dem Todesfall werden der Austrittstag und der Todestag voll berechnet. Bis zur Zimmerräumung wird pro Tag eine Gebühr von Fr. 100.00 verrechnet.
Schlussreinigung (plus allfällige Entsorgungsgebühren) bei Zimmerabgabe Fr. 260.00 inkl. MWST.

6. Preise für Konsumation und Verpflegung

Für alle Konsumationen in der Cafeteria sowie Verpflegung der Gäste gelten die jeweiligen Preise der Cafeteria.

Herzogenbuchsee,
15.Dezember 2009

Der Präsident
sig. F.Lüthi

Der Sekretär
sig. H.Hiltebrand


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