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Scheidegg, H'buchsee
Alle Betagten, die einen Heimplatz benötigen, können dank des neuen Finanzierungssystems diesen ohne Ausnahme bezahlen
Finanzierung
Der Heimaufenthalt wird finanziert durch:
> Das Einkommen und Vermögen
> Den Betrag der Krankenkasse an den Heimaufenthalt
> Eine Hilflosenentschädigung (falls die Kriterien dazu erfüllt sind)
Reichen diese Mittel nicht aus, haben Bewohnerinnen und Bewohner Anspruch auf eine individuelle und ausreichende Ergänzungsleistung.
Sie können dieser Regelung entnehmen, dass für sämtliche Interessierten, auch wenn kein Vermögen und nur ein geringes Einkommen vorhanden ist, ein Aufenthalt möglich ist
Ergänzungsleistung & Hilflosenentschädigung
Für den Anspruch und die Höhe einer Ergänzungsleistung und einer Hilflosenentschädigung ist die Gemeinde-Ausgleichskasse Ihres Wohnortes zuständig. Sie können sich dort erkundigen
Tarifordnung
Als Grundlage für dieses Tarifblatt gilt die Tarifordnung des Alterszentrums Scheidegg Herzogenbuchsee
Mit dem Pensionsvertrag wird die detaillierte Tarifordnung vereinbart. Beide Dokumente können beim Heim-Sekretariat verlangt werden
Rechnungsstellung
Die Heimrechnung weist jeden Monat einen anderen Betrag aus, weil in Tagen abgerechnet wird. Sie können deshalb der Bank keinen Dauerauftrag erteilen. Wir empfehlen die kostengünstigste Verrechnungsart, das Lastschriftverfahren (Bank) oder Debit Direkt (Post). Wir werden Sie vor dem Heimeintritt entsprechend beraten
Tarifblatt
gültig ab 01.01.2010
Als Grundlage für dieses Tarifblatt gilt die Tarifordnung des Alterszentrums Scheidegg Herzogenbuchsee.
Heimtarife
1. Pensionstaxe
Die Pensionstaxe beträgt Fr. 105.00 pro Tag
2. Pflegezuschläge, KK-Beiträge, Nettotarife
Diese werden der jeweiligen Pflegebedürftigkeit gemäss der Zielvereibarung und dem Tarifausweis entsprechend in Rechnung gestellt.
BESA |
Pensions |
Pflege- und Betreuungs |
Gesamttarif |
KK-Leistungen |
Nettotarif |
0 |
105.00 |
13.75 |
118.75 |
118.75 |
|
1 |
105.00 |
45.50 |
150.50 |
17.35 |
133.15 |
2 |
105.00 |
77.25 |
182.25 |
34.70 |
147.55 |
3 |
105.00 |
109.00 |
214.00 |
52.05 |
161.95 |
4 |
105.00 |
140.75 |
245.75 |
69.40 |
176.35 |
5 |
105.00 |
172.50 |
277.50 |
76.30 |
201.20 |
6 |
105.00 |
204.25 |
309.25 |
91.55 |
217.70 |
7 |
105.00 |
236.00 |
341.00 |
106.80 |
234.20 |
8 |
105.00 |
267.75 |
372.75 |
122.05 |
250.70 |
9 |
105.00 |
299.50 |
404.50 |
137.30 |
267.20 |
10 |
105.00 |
331.25 |
436.25 |
152.55 |
283.70 |
3. Gesamttarif
Die Tagestaxe (Pensionstaxe und Pflegezuschlag) wird in einem Betrag in Rechnung gestellt.
4. Kurzaufenthalte im Ferienzimmer
Für gesamthaft 8 Wochen im Jahr sind Kurzaufenthalte im Ferienzimmer möglich. Die Tagestaxe berechnet sich aufgrund der Kurzeinstufung nach BESA.
5. Abrechnungsmodalitäten bei Abwesenheiten
5.1 Ferien und Spitalaufenthalt
Vom 1. bis zum 4. Abwesenheitstag wird der Nettotarif gemäss Tarifausweis (keine Krankenkassenleistung) verlangt. Ab dem 5. Abwesenheitstag wird der Nettotarif gemäss Tarifausweis, abzüglich Fr. 15.00 pro Tag für die beweglichen Kosten (Lebenmittel und Haushaltkosten) berechnet. Ein- und Austrittstage werden als volle Aufenthaltstage gerechnet.
5.3 Austritt resp. Todesfall
Nach dem Austritttag bzw. nach dem Todesfall werden der Austrittstag und der Todestag voll berechnet. Bis zur Zimmerräumung wird pro Tag eine Gebühr von Fr. 100.00 verrechnet.
Schlussreinigung (plus allfällige Entsorgungsgebühren) bei Zimmerabgabe Fr. 260.00 inkl. MWST.
6. Preise für Konsumation und Verpflegung
Für alle Konsumationen in der Cafeteria sowie Verpflegung der Gäste gelten die jeweiligen Preise der Cafeteria.
Herzogenbuchsee,
15.Dezember 2009
Der Präsident
sig. F.Lüthi
Der Sekretär
sig. H.Hiltebrand